Die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol dient der zentralen Erfassung aller Heizungs- und Klimaanlagen im Land und ist gemäß § 35 TGHKG 2013 verpflichtend. Die Erfassung erfolgt durch Prüfberechtigte gemäß § 32 TGHKG 2013, etwa Rauchfangkehrer:innen, befugte Installationsbetriebe oder zertifizierte Prüforganisationen.

Weitere Infos siehe unter: Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol.pdf